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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

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  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

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  • Das Lifestyle-Vorsorge-Dilemma | Rentenlücke berechnen und schließen | Altersvorsorge und Rente rechtzeitig planen
    Das Lifestyle-Vorsorge-Dilemma | Rentenlücke berechnen und schließen | Altersvorsorge und Rente rechtzeitig planen

    Der Wegweiser für eine Altersvorsorge, die zu Dir passt!

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Wer zahlt Rentenversicherung Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

    Die Rentenversicherung wird in Deutschland von beiden Seiten finanziert, sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber führt einen Teil des Gehalts des Arbeitnehmers als Beitragszahlung an die Rentenversicherung ab. Gleichzeitig wird auch ein Teil des Gehalts des Arbeitnehmers als Rentenversicherungsbeitrag direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Somit teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten für die Rentenversicherung. Dieses System soll sicherstellen, dass im Alter eine angemessene Rente zur Verfügung steht.

  • Welche Auswirkungen hat die Rentenreform auf die Altersvorsorge und das Renteneintrittsalter der Arbeitnehmer in Deutschland?

    Die Rentenreform führt zu einer Absenkung des Rentenniveaus und einer Erhöhung des Renteneintrittsalters. Arbeitnehmer müssen länger arbeiten, um eine angemessene Rente zu erhalten. Die private Altersvorsorge wird dadurch immer wichtiger.

  • Kann Arbeitgeber Rente mit 63 ablehnen?

    Kann Arbeitgeber Rente mit 63 ablehnen? Ja, grundsätzlich kann ein Arbeitgeber die Inanspruchnahme der Rente mit 63 nicht ablehnen, da es sich um ein gesetzlich verankertes Recht handelt. Allerdings muss der Arbeitnehmer die Voraussetzungen für die Rente mit 63 erfüllen, wie z.B. eine bestimmte Anzahl an Beitragsjahren nachweisen. Der Arbeitgeber kann jedoch unter Umständen eine Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer treffen, um den Übergang in den Ruhestand zu regeln. Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig über die individuellen Möglichkeiten und Bedingungen zu informieren.

  • Ist ein Arbeitgeber verpflichtet betriebliche Altersvorsorge anbieten?

    Ist ein Arbeitgeber verpflichtet betriebliche Altersvorsorge anzubieten? In Deutschland besteht für Arbeitgeber keine gesetzliche Verpflichtung, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Allerdings können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge eine solche Verpflichtung vorsehen. Zudem kann es steuerliche Vorteile für Arbeitgeber geben, die eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Letztendlich liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er seinen Mitarbeitern diese zusätzliche Form der Altersvorsorge anbieten möchte.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

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    Alles, was Sie zur Rente wissen müssen

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  • Gerechte Rente
    Gerechte Rente

    Gerechte Rente , Der demografische Wandel, veränderte Arbeits- und Lebensformen, eine zunehmende Altersarmut... Das System der Alterssicherung steht aktuell vor vielfältigen Herausforderungen, was dazu führt, dass die Frage nach einer gerechten Rente für viele Menschen von existenzieller Bedeutsamkeit ist. Doch was bedeutet "gerechte Rente"? Dieser Frage geht der Band aus einer sozialethischen und zugleich interdisziplinären Perspektive nach, wobei unterschiedliche Dimensionen von Gerechtigkeit angesprochen werden. Leitend ist dabei die Annahme, dass Reformansätze auf dem Feld der Alterssicherung erst auf Grundlage einer Verständigung über die mit ihnen verbundenen normativen Geltungsansprüche diskutiert werden können. Mit Beiträgen von Gerhard Bäcker | Florian Blank | Antonio Brettschneider | Georg Cremer | Dina Frommert | Andreas Jansen | Anna Karger-Kroll | Michaela Kreyenfeld | Arnd Küppers | Andreas Lob-Hüdepohl | Christof Mandry | Tatjana Mika | Ursula Nothelle-Wildfeuer | Franz Ruland | Lars Schäfers | Sarah Schmauk | Jutta Schmitz-Kießler | Johannes Steffen | Elisabeth Zschiedrich , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Ist der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet?

    Nein, grundsätzlich besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Allerdings können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge eine solche Verpflichtung vorsehen. Zudem kann es steuerliche Vorteile für Arbeitgeber geben, die eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Es ist daher empfehlenswert, sich über die Möglichkeiten und Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge zu informieren und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber darüber zu sprechen. Letztendlich liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er seinen Mitarbeitern diese Form der Altersvorsorge anbietet.

  • Kann der Arbeitgeber die Flexi Rente ablehnen?

    Kann der Arbeitgeber die Flexi Rente ablehnen? In der Regel kann der Arbeitgeber die Flexi Rente nicht ablehnen, da es sich um ein gesetzlich verankertes Rentenmodell handelt. Allerdings kann es Ausnahmen geben, wenn der Arbeitgeber beispielsweise nicht in der Lage ist, die flexiblen Arbeitszeiten des Arbeitnehmers zu gewährleisten. In solchen Fällen müsste eine alternative Lösung gefunden werden, um die Flexi Rente umzusetzen. Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig mit dem Arbeitgeber über die Möglichkeiten und Bedingungen der Flexi Rente auszutauschen, um eventuelle Konflikte zu vermeiden. Letztendlich liegt die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung der Flexi Rente jedoch beim Arbeitnehmer.

  • Ab welchem Alter können Arbeitnehmer in Deutschland in Rente gehen und wie beeinflusst die Rentenreform das Renteneintrittsalter?

    Das reguläre Renteneintrittsalter in Deutschland liegt derzeit bei 67 Jahren. Die Rentenreform hat das Renteneintrittsalter schrittweise erhöht, so dass es bis 2031 auf 67 Jahre angehoben wird. Früherer Renteneintritt ist möglich, jedoch mit Abschlägen verbunden.

  • Ist der Arbeitgeber verpflichtet über Altersvorsorge zu informieren?

    Ja, Arbeitgeber sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge zu informieren. Dies ergibt sich aus dem Betriebsrentengesetz. Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten daher Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung stellen und sie über ihre Möglichkeiten und Ansprüche aufklären. Diese Informationspflicht dient dazu, die Mitarbeiter bei der Altersvorsorge zu unterstützen und sie über ihre Optionen zu informieren. Durch die betriebliche Altersvorsorge können Arbeitnehmer von steuerlichen Vorteilen und zusätzlichen Altersbezügen profitieren.

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